So funktioniert Cash-Pooling in deiner Holding-Struktur
Mit der Cash-Pooling-Vereinbarung steuerst du deinen internen Geldfluss unternehmerisch – ganz ohne Umwege über Gewinnausschüttungen oder neue Verträge.
Du überweist sie direkt an deine Holding – als Darlehen.
Kein Warten auf Jahresabschluss oder Ausschüttungsbeschluss.
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Die Holding investiert das Kapital
z. B. in Aktien, ETF, Immobilien oder als Gesellschafterdarlehen.
Dein Geld arbeitet sofort – unternehmerisch & steuerlich smart.
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Nach dem Jahresabschluss beschließt du die Gewinnausschüttung
Diese tilgt das zuvor gewährte Darlehen automatisch – ohne dass du etwas zurückzahlen musst.
Das ist im Vertragspaket enthalten
Die Cash-Pooling-Vereinbarung ist kein theoretisches Konstrukt, sondern ein praxisbewährtes Vertragspaket, das dir sofort die nötige Struktur für deinen internen Geldfluss liefert – juristisch sauber, unternehmerisch durchdacht.
Das bekommst du im Paket:
Cash-Pooling-Vereinbarung (anwaltlich geprüft)
Ein wasserdichter Rahmenvertrag, mit dem deine Operativ-GmbH und deine Holding Geld flexibel hin und her verschieben können – ohne jedes Mal neue Einzelverträge aufzusetzen.
Anleitung zur Handhabung
Wie viel Liquidität darf rüber? Was muss in der Operativ-GmbH bleiben? Wann drohen steuerliche Risiken? Die Anleitung erklärt dir alles verständlich – auch zum Thema Cashpolster.
Schritt-für-Schritt-Einrichtung
Ein klarer Fahrplan, mit dem du den Vertrag sauber in deine bestehende Struktur integrierst – inklusive Tipps zur Kommunikation mit Steuerberatung & Buchhaltung.
Beschlussvorlagen
für die Einrichtung der Cash-Pooling-Vereinbarung und für den Gewinnverwendungsbeschluss mit Darlehensverrechnung.
Muster für Einzel- und Mehrpersonen-Strukturen
Egal ob du alleiniger Gesellschafter bist oder mehrere Parteien in der Operativ-GmbH hast: Du bekommst beide Varianten mit Erläuterung, sodass du sofort weißt, was passt.
Experten-Synergie aus einem Steuerexperten und einem Rechtsanwalt
Cash-Pooling-Vereinbarungen werden häufig in Konzernen genutzt: Die Finanzholding zieht überschüssige Liquidität aus den Tochtergesellschaften zusammen und verteilt sie dorthin, wo das Kapital benötigt wird.
Unternehmer und Steuerexperte Alexander Keck hat sich mit dem Anwalt für Wirtschaftsrecht Philip Gafron zusammengetan, um dieses Cash-Pooling-Prinzip auf die Bedürfnisse kleinerer Holdingstrukturen anzupassen.
Das Ergebnis: Ein Mustervertragspaket, das unternehmerisch durchdacht, steuerlich optimiert und rechtlich wasserdicht ist.
Die beiden Experten haben aus ihrer Erfahrung mit früheren gemeinsamen Vertragspaketen geschöpft und wissen genau, worauf es ankommt: einfache Einrichtung, praktische Handhabung und Sicherheit im Ernstfall.
Der Beweis: Hunderte Unternehmer nutzen bereits ihre Darlehensvereinbarungen – mit durchweg begeistertem Feedback und ohne eine einzige Reklamation, auch nicht vom Finanzamt.
Alexander Keck
Unternehmer und Steuerexperte, Autor der Bestseller „Weniger Steuern & mehr Vermögen“ und „GmbH gründen“
Philip Gafron
Anwalt für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gründer der Kanzlei für Wirtschaftsrecht gafron.law